5 O 157/19•Landgericht Krefeld, 2019-09-13, 5 O 157/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 5 O 157/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-13
Aktenzeichen: 5 O 157/19
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2019:0913.5O157.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Krefeld erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin mit Zustimmung der anderen Partei gemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung an das Landgericht Darmstadt - Kammer für Handelssachen -.
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