22 KLs 14/18•Landgericht Krefeld, 2019-07-14, 22 KLs 14/18
Landgericht Krefeld, 2019-07-14, 22 KLs 14/18
22 KLs 14/18Kantonsgericht14.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 22 KLs 14/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-14
Aktenzeichen: 22 KLs 14/18
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2019:0714.22KLS14.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in 3 Fällen, jeweils in Tateinheit mit fahrlässigem Herstellen verfälschter Arzneimittel sowie wegen fahrlässigen Herstellens verfälschter Arzneimittel zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die ihm entstandenen notwendigen Auslagen sowie die dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen
Angewandte Vorschriften: §§ 222 StGB, 95 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 4 AMG
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