Landgericht Krefeld, 2018-12-27, 2 T 27/18

2 T 27/18Kantonsgericht27.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 2 T 27/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-27

Aktenzeichen: 2 T 27/18

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2018:1227.2T27.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerden der Beklagten gegen den Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 17.09.2018 sowie gegen den Beschluss gemäß § 91a ZPO vom 17.09.2018 werden zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens bezüglich der Beschwerde gegen den Beschluss gemäß § 91 a ZPO vom 17.09.2018; im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.

Streitwert: Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens.

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