Landgericht Krefeld, 2018-11-15, 3 O 373/13

3 O 373/13Kantonsgericht15.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 373/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-15

Aktenzeichen: 3 O 373/13

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2018:1115.3O373.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Krefeld vom 24.02.2015 wird aufrechterhalten.

  2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Auch die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in gleicher Höhe fortgesetzt werden.

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