5 O 282/17•Landgericht Krefeld, 2017-11-30, 5 O 282/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 5 O 282/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-11-30
Aktenzeichen: 5 O 282/17
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:1130.5O282.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Kosten des Verfahrens werden, nachdem die Parteien das Arrestverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, gemäß § 91 a ZPO der Antragsgegnerin auferlegt.
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