Landgericht Krefeld, 2016-09-06, 12 O 33/10

12 O 33/10Kantonsgericht06.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 12 O 33/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-06

Aktenzeichen: 12 O 33/10

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2016:0906.12O33.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten des Streithelfers zu 1). Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten der Streithelfer zu 2) bis 7) tragen diese selbst.

Das Urteil ist für die Beklagte sowie für den Streithelfer zu 1) gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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