Landgericht Krefeld, 2015-09-23, 2 O 175/15

2 O 175/15Kantonsgericht23.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 2 O 175/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-23

Aktenzeichen: 2 O 175/15

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2015:0923.2O175.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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