1 S 30/14•Landgericht Krefeld, 2014-06-05, 1 S 30/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 1 S 30/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-05
Aktenzeichen: 1 S 30/14
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2014:0605.1S30.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 28.04.2014 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet gemäß § 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO nicht statt.
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