Landgericht Krefeld, 2014-06-05, 12 O 55/13

12 O 55/13Kantonsgericht05.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 12 O 55/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-05

Aktenzeichen: 12 O 55/13

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2014:0605.12O55.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Das Verfahren wird ausgesetzt.

II.

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Rahmen des ausgesetzten Klageverfahrens folgende Rechtsfrage vorgelegt:

Genügt das so genannte „click wrapping“ den Anforderungen an eine elektronische Übermittlung im Sinne von Artikel 23 Abs. 2 EuGVVO?

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