3 S 29/13•Landgericht Krefeld, 2014-04-08, 3 S 29/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 3 S 29/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-08
Aktenzeichen: 3 S 29/13
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2014:0408.3S29.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.10.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (1 C 241/13) wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.798,59 EUR festgesetzt.
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