3 O 364/10•Landgericht Krefeld, 2014-01-09, 3 O 364/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 3 O 364/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-09
Aktenzeichen: 3 O 364/10
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2014:0109.3O364.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte keine Leistungen aus den Darlehensverträgen mit der Nr. 0 000 000 00 (Vorauskredit) und Nr. 0 000 000 00 (Hypothekendarlehen) verlangen kann. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 1/3 der Kläger und zu 2/3 die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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