Landgericht Krefeld, 2012-10-05, 5 O 489/10

5 O 489/10Kantonsgericht05.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 5 O 489/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-05

Aktenzeichen: 5 O 489/10

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2012:1005.5O489.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 46.016,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.04.2011 Zug um Zug gegen Übertragung folgender Aktien:

500 Aktien der Beklagten mit der Serien-Nr. 000000

200 Aktien mit der Nr. 000000

200 Aktien mit der Nr. 000000

300 Aktien mit der Nr. 000000

100 Aktien mit der Nr. 000000

40 Aktien mit der Nr. 000000

sowie 10 Aktien mit der Serien 000000

zu zahlen.

Die Beklagte wird desweiteren verurteilt, an den Kläger 1.641,96 € vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.04.2011 zu zahlen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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