12 O 28/12 = 11 O 159/09•Landgericht Krefeld, 2012-09-27, 12 O 28/12 = 11 O 159/09
Landgericht Krefeld, 2012-09-27, 12 O 28/12 = 11 O 159/09
12 O 28/12 = 11 O 159/09Kantonsgericht27.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 12 O 28/12 = 11 O 159/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-27
Aktenzeichen: 12 O 28/12 = 11 O 159/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2012:0927.12O28.12.11O159.0.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
Das Verfahren wird ausgesetzt.
II.
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Rahmen des ausgesetzten Klageverfahrens folgende Rechtsfrage vorgelegt:
Ist Art. 5 Nr. 1 EuGVVO so auszulegen, dass ein Anspruchsteller, der behauptet, durch eine nach deutschem Recht als unerlaubte Handlung zu bewertende wettbewerbswidrige Handlung seines in einem anderen Vertragsstaat ansässigen Vertragspartners geschädigt worden zu sein, auch dann Ansprüche gegen diesen geltend macht, die an einen Vertrag anknüpfen, soweit er sich in seiner Klage auf deliktische Anspruchsgrundlagen stützt?
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