22 KLs 47/09•Landgericht Krefeld, 2011-10-21, 22 KLs 47/09
Landgericht Krefeld, 2011-10-21, 22 KLs 47/09
22 KLs 47/09Kantonsgericht21.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 22 KLs 47/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-21
Aktenzeichen: 22 KLs 47/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2011:1021.22KLS47.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 370 AO, 30 Abs. 1, Abs. 3, 3 Abs. 1 ErbStG, 56 Abs. 2 StGB.
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