7 T 79/11•Landgericht Krefeld, 2011-05-09, 7 T 79/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 7 T 79/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-09
Aktenzeichen: 7 T 79/11
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2011:0509.7T79.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde vom 19.04.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 13.04.2011 dahin abgeändert, dass die
Vergütung des Treuhänders auf 5.580,85 EUR festgesetzt wird. Im
Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
Beschwerdewert: 2.603,90 EUR
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.