1 S 36/11•Landgericht Krefeld, 2011-04-28, 1 S 36/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 1 S 36/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-28
Aktenzeichen: 1 S 36/11
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2011:0428.1S36.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Be¬ru¬fung des Beklagten ge¬gen das am 17.03.2011 ver¬kün¬de¬te Ur¬teil des Amtsgerichts Kempen (13 C 329/10) wird als un¬zu¬läs¬sig ver¬wor¬fen.
Die Kos¬ten der Be¬ru¬fung wer¬den dem Beklagten auf¬er¬legt.
Der Wert des Streit¬ge¬gen¬stan¬des für die Be¬ru¬fungs¬in¬stanz wird auf 119,00 EUR fest¬ge¬setzt.
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