1 S 110/10•Landgericht Krefeld, 2011-03-11, 1 S 110/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 1 S 110/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-11
Aktenzeichen: 1 S 110/10
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2011:0311.1S110.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Es ist beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat und weder der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung zukommt noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung der Kammer erfordert.
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