1 S 8/10•Landgericht Krefeld, 2010-07-09, 1 S 8/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 1 S 8/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-09
Aktenzeichen: 1 S 8/10
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0709.1S8.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.12.2009 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Krefeld insoweit abgeändert, als die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz der Klägerin zu 17 % und dem Beklagten zu 83 % auferlegt werden.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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