Landgericht Krefeld, 2009-10-29, 5 O 414/08

5 O 414/08Kantonsgericht29.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 5 O 414/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-29

Aktenzeichen: 5 O 414/08

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2009:1029.5O414.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 8.218,03 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 95 % und der Kläger zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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