33 StVK 23/09•Landgericht Krefeld, 2009-10-07, 33 StVK 23/09
Landgericht Krefeld, 2009-10-07, 33 StVK 23/09
33 StVK 23/09Kantonsgericht07.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 33 StVK 23/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-07
Aktenzeichen: 33 StVK 23/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2009:1007.33STVK23.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 75,00 €.
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