Landgericht Krefeld, 2009-04-23, 3 O 456/07

3 O 456/07Kantonsgericht23.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 456/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-23

Aktenzeichen: 3 O 456/07

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2009:0423.3O456.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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