2 O 308/08•Landgericht Krefeld, 2008-09-30, 2 O 308/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 2 O 308/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-30
Aktenzeichen: 2 O 308/08
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2008:0930.2O308.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Streitwert: 91.500,00 €
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