2 O 228/06•Landgericht Krefeld, 2008-03-12, 2 O 228/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 2 O 228/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: 2 O 228/06
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2008:0312.2O228.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 3.103,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2006 zusteht, der zur Insolvenztabelle aufzunehmen ist.
Es wird festgestellt, dass der Kläger in bezug auf den unter dem 04.11.2002 geschlossenen Darlehensvertrag mit der X Zug um Zug gegen Rückübertragung der auf den Kläger entfallenen 27 Anteile an der X (Mitgliedsnummer X) freigestellt wird und der Beklagte keine weiteren Ansprüche gegen den Kläger hat.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme der Anteile des Klägers an der X in Annahmeverzug befindet.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,-- € vorläufig vollstreckbar.
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