Landgericht Krefeld, 2008-01-22, 12 O 114/06

12 O 114/06Kantonsgericht22.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 12 O 114/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-22

Aktenzeichen: 12 O 114/06

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2008:0122.12O114.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 279.253,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 v. H. jährlich seit dem 08.02.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Ausgenommen sie die Kosten, die durch Anrufung des unzuständigen Landgerichts Hamburg entstanden sind; diese trägt die Klägerin. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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