1 S 111/06•Landgericht Krefeld, 2007-05-25, 1 S 111/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 1 S 111/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-25
Aktenzeichen: 1 S 111/06
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2007:0525.1S111.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 23.10.2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, der Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer des Klägers und seiner Ehefrau X für den Veranlagungszeitraum 2004 gegenüber dem Finanzamt Y zu Steuernr. 1 zuzustimmen Zug um Zug gegen Zahlung von EUR 3.396,93 durch den Kläger an den Beklagten sowie gegen Abgabe einer Erklärung durch den Kläger auf Freistellung des Beklagten von etwa künftig eintretenden steuerlichen Nachteilen infolge der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung im Jahre 2004.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 87 % der Kläger und zu 13 % der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert für beide Instanzen: EUR 3.913,14 (EUR 3.311,94 + EUR 601,20)
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