Landgericht Krefeld, 2007-01-17, 5 O 491/04

5 O 491/04Kantonsgericht17.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 5 O 491/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-17

Aktenzeichen: 5 O 491/04

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2007:0117.5O491.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

wird der Tatbestand des Urteils vom 08.12.2006 auf Seite 3, zweiter Absatz, erster und zweiter Satz, wie folgt berichtigt:

Mit einem als "Abrechnung Verwaltervergütung gem. WEG Verwaltervertrag" überschriebenen Schreiben vom 22.05.2002, das an die Klägerin adressiert ist und dessen Zugang von der Klägerin bestritten wird, stellte die X Baugesellschaft mbH der Klägerin eine Verwaltervergütung für die Restlaufzeit des Verwaltervertrags bis zum 31.12.2004 in Höhe von 40.357,70 EUR in Rechnung und erklärte mit dem auf dem "Treuhandkonto Miete" vorhandenen Guthaben die Aufrechnung; zu Einzelheiten dieses Schreibens wird auf Bl. 75 GA verwiesen.

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