Landgericht Krefeld, 2006-11-30, 3 O 354/05

3 O 354/05Kantonsgericht30.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 354/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-30

Aktenzeichen: 3 O 354/05

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2006:1130.3O354.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner

263,61 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 09.09.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 99 % und tragen die

Beklagten zu 1 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Leistung

einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten der Beklag-

ten durch Leistung einer Sicherheit von 110 % des zu vollstreckenden

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung

Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.

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