Landgericht Krefeld, 2006-06-30, 5 O 51/06

5 O 51/06Kantonsgericht30.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 5 O 51/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-30

Aktenzeichen: 5 O 51/06

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2006:0630.5O51.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beklagte nicht berechtigt ist, in der xy Arzneimittel GmbH & Co. KG mit dem Sitz in L für den Gesellschaftsanteil der Klägerin das Stimmrecht bei der Wahl eines Abschlussprüfers auszuüben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist im Hinblick auf die Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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