Landgericht Krefeld, 2006-04-26, 11 T 4/06

11 T 4/06Kantonsgericht26.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 11 T 4/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-04-26

Aktenzeichen: 11 T 4/06

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2006:0426.11T4.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten als Bevollmächtigten der Beschwerde-führerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 05.03.2006 aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer über den Antrag des bevollmächtigten Notars vom 01.03.2006 zu entscheiden.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; eine Kostenerstattung findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.