Landgericht Krefeld, 2006-01-31, 5 O 502/04

5 O 502/04Kantonsgericht31.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 5 O 502/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-31

Aktenzeichen: 5 O 502/04

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2006:0131.5O502.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) € 37.967,15 nebst 4 % Zinsen

aus € 5.934,72 vom 30.11.1999 bis 16.12.1999,

aus € 15.723,29 vom 17.12.1999 bis 10.01.2000,

aus € 25.478,25 vom 11.01.2000 bis 08.03.2000 und

aus € 37.967,15 seit dem 09.03.2000

zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag von € 680,11 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) € 5.112,91 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten hieraus seit dem 12.01.2000 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) einen Betrag von € 254,85 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 3) € 21.365,03 nebst 4 % Zinsen

aus € 6.006,75 vom 22.12.1999 bis 22.02.2000,

aus € 12.064,53 vom 23.02.2000 bis 09.03.2000,

aus € 17.307,87 vom 10.03.2000 bis 19.04.2000,

aus € 22.641,57 vom 20.04.2000 bis 20.09.2001 und

aus € 21.365,03 seit dem 21.09.2001 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 3) einen Betrag von € 487,08 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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