2 O 130/02•Landgericht Krefeld, 2004-01-21, 2 O 130/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 2 O 130/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-21
Aktenzeichen: 2 O 130/02
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2004:0121.2O130.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 63.666,66 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 3.725,49 € seit dem 16.11.2001 und aus jeweils weiteren 7.450,98 € seit dem 7.12.2001, 09.01., 07.02., 07.03., 06.04., 06.05., 06.06., 06.07. und 06.08.2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 26% der Beklagten und zu 74 % dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.