Landgericht Krefeld, 2004-01-06, 7 O 87/03

7 O 87/03Kantonsgericht06.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 7 O 87/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-06

Aktenzeichen: 7 O 87/03

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2004:0106.7O87.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 15.08.2003 bleibt aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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