7 O 87/03•Landgericht Krefeld, 2004-01-06, 7 O 87/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 7 O 87/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-06
Aktenzeichen: 7 O 87/03
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2004:0106.7O87.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 15.08.2003 bleibt aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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