6 T 400/03•Landgericht Krefeld, 2003-11-13, 6 T 400/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 6 T 400/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-13
Aktenzeichen: 6 T 400/03
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2003:1113.6T400.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
wird der Beschluss der Kammer vom 18.08.2003 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahingehend abgeändert, dass das angegebene Aktenzeichen des Amtsgerichts Kempen mit 15 M 398/03 angegeben und im Tenor statt „Beschluss des Amtsgerichts Krefeld“ „Beschluss des Amtsgerichts Kempen“ aufgenommen wird.
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