Landgericht Krefeld, 2003-04-01, 12 O 146/02

12 O 146/02Kantonsgericht01.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 12 O 146/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-01

Aktenzeichen: 12 O 146/02

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2003:0401.12O146.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

5.011,20 EUR nebst 5 v.H. Zinsen über dem je-

weiligen Basiszinssatz seit dem 23.04.2002 zu

zahlen.

  1. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits fallen zu 93% dem

Beklagten, im übrigen der Klägerin zur Last.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die

Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Sie kann

die Zwangsvollstreckung seitens des Beklagten

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40,00 EUR

abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Voll-

streckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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