6 T 75/02•Landgericht Krefeld, 2002-04-19, 6 T 75/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 6 T 75/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-19
Aktenzeichen: 6 T 75/02
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2002:0419.6T75.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.000,- Euro
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