6 T 322/01•Landgericht Krefeld, 2001-11-07, 6 T 322/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 6 T 322/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-07
Aktenzeichen: 6 T 322/01
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2001:1107.6T322.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Krefeld vom 13.08.2001 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 5.000,-- DM.
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