Landgericht Krefeld, 1994-01-27, 3 O 529/93

3 O 529/93Kantonsgericht27.01.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 529/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-27

Aktenzeichen: 3 O 529/93

ECLI: ECLI:DE:LGKR:1994:0127.3O529.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 300,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft einer Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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