Landgericht Krefeld, 1993-08-20, 6 T 287/93

6 T 287/93Kantonsgericht20.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 6 T 287/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-08-20

Aktenzeichen: 6 T 287/93

ECLI: ECLI:DE:LGKR:1993:0820.6T287.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluß des Amtsgerichts Krefeld vom 8. Juni 1993 wird auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. insoweit abgeändert, als die Anordnung, daß das Verfahren gemäß § 803 Abs. 2 ZPO für das Finanzamt X3 als betreibende Gläubigerin nicht weitergeführt wird, entfällt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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