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6 O 204/23•Landgericht Kleve, 2024-08-29, 6 O 204/23
6 O 204/23Kantonsgericht29.08.2024
Gewöhnliche Trompetenbäume (Catalpa bignonioides) sind keine "stark wachsenden Bäume" im Sinne von § 41 Abs. 1 Nr. 1 lit. a.) NachbG NRW
Entscheidungsdatum: 2024-08-29
Aktenzeichen: 6 O 204/23
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2024:0829.6O204.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: NachbG NRW § 41 Abs. 1 Nr. 1 lit. a.); NachbG NRW § 47; BGB § 1004
Gewöhnliche Trompetenbäume (Catalpa bignonioides) sind keine "stark wachsenden Bäume" im Sinne von § 41 Abs. 1 Nr. 1 lit. a.) NachbG NRW
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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