Landgericht Kleve, 2024-08-29, 6 O 204/23

6 O 204/23Kantonsgericht29.08.2024

Regest

Gewöhnliche Trompetenbäume (Catalpa bignonioides) sind keine "stark wachsenden Bäume" im Sinne von § 41 Abs. 1 Nr. 1 lit. a.) NachbG NRW

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 6 O 204/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-29

Aktenzeichen: 6 O 204/23

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2024:0829.6O204.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: NachbG NRW § 41 Abs. 1 Nr. 1 lit. a.); NachbG NRW § 47; BGB § 1004

Leitsätze

Gewöhnliche Trompetenbäume (Catalpa bignonioides) sind keine "stark wachsenden Bäume" im Sinne von § 41 Abs. 1 Nr. 1 lit. a.) NachbG NRW

Tenor

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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