Landgericht Kleve, 2024-03-04, 140 Ks-507 Js 195/23-4/23

140 Ks-507 Js 195/23-4/23Kantonsgericht04.03.2024

Regest

Zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung beim Auftragsmord (Urteil rechtskräftig; Revisiojn der Angeklagten verworfen durch BGH, Beschluss vom 18.12.2024 -3 StR 416/24)

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 140 Ks-507 Js 195/23-4/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-04

Aktenzeichen: 140 Ks-507 Js 195/23-4/23

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2024:0304.140KS507JS195.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 4. große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Kleve

Normen: StGB § 211; StGB § 25 Abs. 2; StGB § 26

Leitsätze

Zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung beim Auftragsmord

(Urteil rechtskräftig; Revisiojn der Angeklagten verworfen durch BGH, Beschluss vom 18.12.2024 -3 StR 416/24)

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch die Nebenklage entstandenen Kosten sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.

§§ 211, 25 Abs. 2 StGB

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