Landgericht Kleve, 2023-10-16, 140 Ks -507 Js 734/22- 1/23

140 Ks -507 Js 734/22- 1/23Kantonsgericht16.10.2023

Regest

Die Nähe zu einem zweiten Mordmerkmal (hier: neben Habgier Nähe zur Heimtücke) kann die Annahme der besonderen Schwere der Schuld (§ 57a StGB) rechtfertigen. (Urteil rechtskräftig; Revision des Angeklagten verworfen durch BGH, Beschluss vom 11.09.2024 – 3 StR 109/24

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 140 Ks -507 Js 734/22- 1/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-16

Aktenzeichen: 140 Ks -507 Js 734/22- 1/23

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2023:1016.140KS507JS734.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schwurgericht

Normen: StGB § 57a

Leitsätze

Die Nähe zu einem zweiten Mordmerkmal (hier: neben Habgier Nähe zur Heimtücke) kann die Annahme der besonderen Schwere der Schuld (§ 57a StGB) rechtfertigen.

(Urteil rechtskräftig; Revision des Angeklagten verworfen durch BGH, Beschluss vom 11.09.2024 – 3 StR 109/24

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes und wegen Brandstiftung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie die durch die Nebenklage angefallenen Kosten und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.

§§ 211, 306, 53 StGB

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