Landgericht Kleve, 2023-01-24, 6 O 154/21

6 O 154/21Kantonsgericht24.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 6 O 154/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-24

Aktenzeichen: 6 O 154/21

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2023:0124.6O154.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Normen: GKG § 39 Abs. 1

Tenor

I.

Der vorläufige Streitwert wird aufgrund des klageändernden/klageerweiternden Schriftsatzes vom 20.01.2023 (Bl. 89 ff. d.A.) neu festgesetzt auf nunmehr

bis 8.000,- €.

II.

Die Klageerweiterung vom 20.01.2023 wird nicht zugestellt und auch keine andere gerichtliche Handlung im Verfahren vorgenommen, bevor der Kläger nicht einen weiteren Auslagenvorschuss von

126,-€

zur Gerichtskasse eingezahlt hat.

III.

Der für den 26.01.2023 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

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