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4 T 100/22•Landgericht Kleve, 2022-12-12, 4 T 100/22
Entscheidungsdatum: 2022-12-12
Aktenzeichen: 4 T 100/22
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2022:1212.4T100.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Auf die Beschwerde des Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 28.07.2022 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz werden dem Regierungspräsidium Darmstadt auferlegt.
Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben.
Dolmetscherkosten werden nicht erhoben.
Dem Betroffenen wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover bewilligt.
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