Landgericht Kleve, 2022-08-11, 120 Qs 56/22

120 Qs 56/22Kantonsgericht11.08.2022

Regest

Das Amtsgericht, das den Haftbefehl erlassen hat, ist vor Anklageerhebung auch für den zugehörigen Europäischen Haftbefehl zuständig.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 120 Qs 56/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-11

Aktenzeichen: 120 Qs 56/22

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2022:0811.120QS56.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: die 2. Strafkammer des Landgerichts Kleve

Normen: StPO § 162, StPO § 125

Leitsätze

Das Amtsgericht, das den Haftbefehl erlassen hat, ist vor Anklageerhebung auch für den zugehörigen Europäischen Haftbefehl zuständig.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse als unbegründet verworfen.

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