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161 StVK 23/20•Landgericht Kleve, 2022-06-02, 161 StVK 23/20
161 StVK 23/20Kantonsgericht02.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-02
Aktenzeichen: 161 StVK 23/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2022:0602.161STVK23.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: die 2. kleine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve
Der Antrag des Antragsstellers aus dem Schriftsatz vom 12.04.2020 in Verbindung mit dem Schriftsatz vom 07.02.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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