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223 KLs 17/21•Landgericht Kleve, 2022-05-25, 223 KLs 17/21
223 KLs 17/21Kantonsgericht25.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-25
Aktenzeichen: 223 KLs 17/21
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2022:0525.223KLS17.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers
Der Angeklagte Y wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub, mit gefährlicher Körperverletzung, und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis kostenpflichtig zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten Y vor Ablauf von 12 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte C wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und mit gefährlicher Körperverletzung kostenpflichtig zu einer
Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Gegen die Angeklagten wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 700 Euro angeordnet. Gegen den Angeklagten Y wird die Einziehung des Wertes von weiteren Taterträgen in Höhe von 200 Euro angeordnet.
Das sichergestellte Jagdmesser, schwarz, Klingenlänge 17 cm, des Angeklagten Y wird eingezogen.
Für den Angeklagten Y:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 239a Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253, 255, 250 Abs. 3, 25 Abs. 2, 46a Nr. 1, 52, 53, 69a, 73 c, 74 StGB; § 21 Abs. 1 StVG
Für den Angeklagten C:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253, 255, 239a Abs. 1, 52, 73 c, 74 StGB
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