Landgericht Kleve, 2022-03-03, 8 O 62/20

8 O 62/20Kantonsgericht03.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 8 O 62/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-03

Aktenzeichen: 8 O 62/20

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2022:0303.8O62.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 429,719,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 187.424,00 Euro vom 12.05.2020 bis zum 12.06.2020, aus 220.744,00 Euro vom 13.06.2020 bis zum 13.09.2020 und aus 429.719,95 Euro seit dem 14.09,2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von ihren außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.323,55 Euro gegenüber den

Rechtsanwälten in Bielefeld freizustellen,

Die Kosten des Rechtsstreits, haben die Klägerin zu 11 Prozent und der Beklagte zu 89 Prozent zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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