Landgericht Kleve, 2021-12-30, 170 KLs 7/21

170 KLs 7/21Kantonsgericht30.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 170 KLs 7/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-30

Aktenzeichen: 170 KLs 7/21

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:1230.170KLS7.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 7. große Strafkammer - Jugendkammer als Jugendschutzkammer - des Landgerichts Kleve

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig des

schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 19 Fällen,

des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in einem Fall

sowie des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in einem weiteren Fall.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

5 Jahren

verurteilt.

Soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, trägt er die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin. Soweit er freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist, hat die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.

  • §§ 174 Abs. 1 Nr. 2, 176 Abs. 1, 176 a Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Fassung vom 27.12.2003, §§ 52, 53 StGB -

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