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6 S 147/20•Landgericht Kleve, 2021-10-07, 6 S 147/20
Entscheidungsdatum: 2021-10-07
Aktenzeichen: 6 S 147/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:1007.6S147.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.12.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve – 35 C 244/20 – wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 18.12.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve – 35 C 244/20 abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 5.500,- € zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird von Amts wegen geändert und auf 5.500,- € festgesetzt. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.500,- € festgesetzt.
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