Landgericht Kleve, 2021-08-12, 6 O 24/21

6 O 24/21Kantonsgericht12.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 6 O 24/21 — Teil-Vorbehalts- und Endurteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-12

Aktenzeichen: 6 O 24/21

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0812.6O24.21.00

Dokumenttyp: Teil-Vorbehalts- und Endurteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

für Recht erkannt:

  1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.417.659,90 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. November 2020 zu zahlen.

  2. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin EUR 945.106,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. November 2020 zu zahlen.

  3. Die Beklagte zu 1) wird ferner verurteilt, an die Klägerin vertragliche Zinsen in Höhe von EUR 457.790,47 zu zahlen.

  4. Die Beklagte zu 2) wird ferner verurteilt, an die Klägerin vertragliche Zinsen in Höhe von EUR 305.193,65 EUR zu zahlen.

  5. Die Beklagten werden ferner verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 12.991,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.03.2021 zu zahlen. Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, weitere 3.711,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.03.2021 zu zahlen.

  6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  7. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1) zu 60 %, die Beklagte zu 2) zu 40 %.

  8. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  9. Den Beklagten bleibt die Geltendmachung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

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